TGH Vermittlung: Erfahrungen, Kosten und Ablauf der Schuldensanierung in der Schweiz
Die TGH Vermittlungs GmbH vermittelt Finanzsanierungen in der Schweiz. Vermittlungsgebühr, Ablauf und Grenzen sachlich erklärt.
Hinweis: Zwischen dem Betreiber dieses Portals und dem hier vorgestellten Anbieter bestehen wirtschaftliche Verbindungen. Dieser Beitrag ist eine Einordnung, kein unabhängiger Test. Details unter „Über dieses Portal".
Die finanziellen Belastungen für Schweizer Haushalte sind in den letzten Jahren spürbar gestiegen. Wenn Rechnungen nicht mehr pünktlich bezahlt werden können, drohen Betreibungseinträge. Die TGH Vermittlungs GmbH mit Sitz in Zürich vermittelt Ratsuchende an Sanierungsunternehmen. Was das kostet, wie es abläuft und was eine Finanzsanierung nicht kann, lesen Sie hier.
Was die TGH Vermittlungs GmbH anbietet – und was nicht
Die TGH Vermittlungs GmbH vermittelt Finanzsanierungen: Das Unternehmen prüft Ihre Anfrage, erstellt ein Angebot und vermittelt Sie an ein Sanierungsunternehmen, das den Zahlungsplan mit Ihren Gläubigern verhandelt und Ihre Raten weiterleitet.
Wichtig: Eine Finanzsanierung ist kein Kredit. Es wird kein Geld ausgezahlt, und Ihre Schulden werden nicht übernommen. Sie bleiben Schuldner Ihrer Gläubiger; geändert wird die Art, wie Sie zurückzahlen.
Was kostet die Finanzsanierung bei der TGH Vermittlungs GmbH?
Die Vermittlungsgebühr beträgt 6,15 % der angefragten Schuldsumme. Die Gebühr wird bei Vertragsabschluss fällig. Die Kosten der Finanzsanierung selbst legt das vermittelte Sanierungsunternehmen in seinem eigenen Vertrag offen; auch sie richten sich prozentual nach der Schuldsumme.
Wie läuft es ab?
- Anfrage: Sie nennen Ihre Schuldsumme, Ihre Gläubiger und Ihre Einkommenssituation.
- Angebot und Vertrag: Sie erhalten ein Angebot mit den konkreten Kosten. Mit Vertragsabschluss wird die erste Gebühr fällig.
- Sanierungskonzept: Das Sanierungsunternehmen erstellt einen Zahlungsplan und kontaktiert Ihre Gläubiger.
- Ratenzahlung: Sie zahlen eine monatliche Rate; das Unternehmen verteilt sie nach dem Zahlungsplan an die Gläubiger.
Was eine Finanzsanierung nicht leisten kann
- Gläubiger müssen einer Ratenvereinbarung oder einem Teilverzicht nicht zustimmen. Lehnt ein Gläubiger ab, bleibt seine Forderung bestehen.
- Laufende Betreibungen, Lohnpfändungen oder Gerichtsverfahren werden durch eine Finanzsanierung nicht gestoppt.
- Die Gebühren fallen unabhängig davon an, wie die Gläubiger reagieren – prüfen Sie im Vertrag, was bei einer Ablehnung gilt.
- Es gibt zwei Verträge: den Vermittlungsvertrag und den Sanierungsvertrag – beide mit eigenen Kosten.
Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen
Prüfen Sie vor jeder Anfrage: ein vollständiges Impressum mit Registernummer, eine Kostenangabe in Prozent der Schuldsumme vor Vertragsabschluss, keine Kredit- oder Auszahlungsversprechen, eine klare Aussage dazu, dass Betreibungen und Vollstreckungen nicht gestoppt werden, und ein schriftlicher Vertrag, den Sie in Ruhe lesen können. Nehmen Sie sich Zeit; ein seriöser Anbieter drängt nicht zur sofortigen Unterschrift.
Kostenlose Alternativen
Bevor Sie einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen, können Sie sich kostenlos beraten lassen: in der Schweiz die Beratungsstellen des Dachverbands Schuldenberatung Schweiz (schulden.ch). Diese Stellen verhandeln ebenfalls mit Gläubigern und begleiten auf Wunsch ein gerichtliches Entschuldungsverfahren.
Fazit
Die TGH Vermittlungs GmbH kann für Menschen in Frage kommen, die ihre Schulden geordnet über einen Zahlungsplan zurückführen wollen und die Kosten in Prozent der Schuldsumme tragen können. Wer stattdessen Geld benötigt oder laufende Vollstreckungen stoppen muss, braucht einen anderen Weg – im Zweifel zuerst die kostenlose Schuldnerberatung.

